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Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz bei der GGL und leitet Vorbereitungen auf die GlüStV-2021-Evaluierung ein

Cameron Wolf · Aug 7, 2026

Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz bei der GGL und leitet Vorbereitungen auf die GlüStV-2021-Evaluierung ein

Bild der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Fokus auf Verwaltungsratssitzung

Am 1. Juli 2026 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Christian Hochgrebe als neuen Vorsitzenden des Verwaltungsrats berufen, während Sandro Kirchner turnusgemäß ausscheidet, und die Behörde richtet nun den Blick auf die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, die bis Ende 2026 abgeschlossen sein muss. Die Evaluierung wird Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel unter die Lupe nehmen, wobei zentrale Einschränkungen wie das Einsatzlimit von einem Euro bei Automatenspielen unverändert bleiben sollen. Vollzugsmaßnahmen gegen illegales Glücksspiel, darunter Schritte gegen Hosting-Provider und Zahlungsblockaden, stehen weiterhin im Vordergrund und ergänzen Bemühungen um eine verbesserte Kanalisierung hin zum regulierten Markt.

Turnuswechsel im Verwaltungsrat der GGL

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder setzt auf ein rotierendes Führungsmodell, bei dem der Vorsitz alle zwei Jahre wechselt, und dieser Wechsel erfolgt nun zum 1. Juli 2026 mit der Ernennung von Christian Hochgrebe, der die Nachfolge von Sandro Kirchner antritt. Beobachter der Glücksspielregulierung in Deutschland verfolgen diesen Übergang aufmerksam, weil er mit der anstehenden Evaluierung des GlüStV 2021 zusammenfällt, die umfassende Prüfungen von Werbebeschränkungen und Einzahlungslimits umfasst. Die Behörde bereitet sich bereits im August 2026 auf diese Prüfung vor, indem sie Daten zu Verbraucherschutz und verantwortungsvollem Glücksspiel zusammenträgt, während die Kernvorgaben wie das Euro-Limit bei Slots unangetastet bleiben.

Vorbereitung auf die Evaluierung des GlüStV 2021

Die gesetzliche Evaluierung des Interstate Treaty on Gambling muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein und deckt Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel ab, wobei Experten der GGL bereits erste Analysen starten. Während die Evaluierung läuft, bleibt das Einsatzlimit von einem Euro bei Automatenspielen bestehen, und Behördenvertreter betonen, dass Anpassungen nur auf Basis der Ergebnisse erfolgen. Im August 2026 konzentriert sich die Arbeit auf die Sammlung von Statistiken zu Kanalisierungseffekten, und die Behörde verknüpft diese Daten mit laufenden Vollzugsmaßnahmen gegen illegale Angebote.

Die GGL setzt weiterhin auf Maßnahmen wie Hosting-Provider-Blockaden und Zahlungsverweigerungen, um illegales Glücksspiel einzudämmen, und diese Prioritäten bleiben auch während der Evaluierungsphase unverändert. Gleichzeitig arbeiten Fachleute daran, die Attraktivität des regulierten Marktes zu steigern, damit Spieler verstärkt auf legale Angebote umsteigen. Solche Schritte bauen auf bestehenden Regelungen des GlüStV 2021 auf und dienen der kontinuierlichen Überwachung von Werbebeschränkungen sowie Einzahlungslimits.

Bild zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags mit Dokumenten und Diagrammen

Vollzugsmaßnahmen und Kanalisierungsbemühungen

Die Behörde führt ihre Durchsetzungsaktionen gegen illegale Glücksspielangebote fort, wobei Maßnahmen gegen Hosting-Provider und Zahlungsblockaden im August 2026 besonders im Fokus stehen, und diese Aktivitäten unterstützen die übergeordneten Ziele der Evaluierung. Fachleute sammeln Erkenntnisse darüber, wie Werbebeschränkungen und Einzahlungslimits die Marktdynamik beeinflussen, während Verbraucherschutz und verantwortungsvolles Glücksspiel als zentrale Bewertungskriterien dienen. Die Kanalisierung zum regulierten Markt wird durch gezielte Vollzugsstrategien gefördert, und die GGL verknüpft diese Bemühungen mit der Vorbereitung auf die abschließende Prüfung des GlüStV 2021.

Ausblick auf die Evaluierungsergebnisse

Die Evaluierung wird bis Ende 2026 abgeschlossen und liefert Daten zu Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits sowie weiteren Verbraucherschutzmaßnahmen, wobei das Euro-Limit bei Slots unverändert bleibt und als fester Bestandteil der Regulierung gilt. Im August 2026 laufen interne Abstimmungen zwischen den Bundesländern, um die Grundlage für die abschließende Bewertung zu schaffen. Die GGL veröffentlicht aktuelle Informationen zum Vorsitzwechsel und nutzt diese Plattform, um über Fortschritte bei der Evaluierung zu berichten. Beobachter der Glücksspielbranche erwarten, dass die Ergebnisse die Grundlage für künftige Anpassungen bilden, während Vollzugsmaßnahmen gegen illegale Anbieter parallel weiterlaufen.

Fazit

Die Ernennung von Christian Hochgrebe zum 1. Juli 2026 markiert den Beginn einer Phase, in der die GGL die Evaluierung des GlüStV 2021 vorbereitet, und diese Arbeit umfasst Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits sowie Verbraucherschutzmaßnahmen, wobei Kernregeln wie das Slot-Limit bestehen bleiben. Vollzugsaktionen gegen illegales Glücksspiel und Kanalisierungsbemühungen ergänzen die Vorbereitungen, und im August 2026 laufen die entsprechenden Analysen auf Hochtouren. Die Behörde stellt sicher, dass alle relevanten Daten bis Ende 2026 vorliegen, um eine fundierte Bewertung des Glücksspielstaatsvertrags zu ermöglichen.